Wann wurde Asbest verboten?

Asbest Verbot in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Asbest Verbote in Deutschland, Österreich, Schweiz und der EU

Der Baustoff Asbest ist bekanntermaßen in Deutschland und vielen anderen Ländern wegen seiner schädlichen Wirkung auf die Gesundheit verboten. Doch auch heute noch ist in einigen Baumaterialien Asbest enthalten. Was genau ist Asbest eigentlich, warum wurde er so gerne für den Hausbau verwendet und wann wurde Asbest verboten?

Was ist Asbest eigentlich?

Unter Asbest fasst man alle faserförmigen Mineralien zusammen, die natürlich in der Natur vorkommen. Nachdem diese Mineralien gespalten und aufgearbeitet werden, ergibt deren innere Struktur sehr feine und elastische Fasern. Diese elastischen Fasern lassen sich gut mit anderen Stoffen binden. Auf diese Weise kann Asbest gut als Bindemittel verwendet werden, um andere Stoffe herzustellen.

Außerdem besitzt Asbest die Eigenschaft, dass es sehr hitzebeständig ist, wodurch es im Hausbau optimal als feuersicheres Material eingesetzt werden konnte.

Jedoch sind eben diese feinen Fasern, zu denen sich das Asbest aufspaltet, schädlich für den Menschen. Ihre Größe ist mit dem menschlichen Auge nicht zu sehen und kann somit ohne Schutz schnell eingeatmet werden. In der Lunge setzen sich die Asbestfasern am Gewebe fest. Diese Fasern reizen das Gewebe und führen zu Asbestose, das heißt zu einer Lungenverhärtung.

Nach langer Zeit und stetiger Konfrontation mit dem Asbest entsteht durch die Asbestose Narbengewebe und führt in den meisten Fällen zu Lungenkrebs. Die Entdeckung der Asbestose als Krankheit führte schließlich dazu, dass Asbest als Nutzstoff verboten wurde.

Bis wann wurde Asbest verbaut und wann wurde Asbest verboten?

Die Nutzung von Asbest führt bereits auf das alte Rom zurück, als die feinen Fasern für Dochte und Tischtücher verwendet wurden. Danach gibt es jedoch keine datierten Informationen mehr über Asbestnutzung, bis das Material zu Beginn des 19. Jahrhunderts wieder Anwendung fand und zwar vor Allem im Gesichtspunkt der Wärmeabwehr. So lassen sich Rückschlüsse auf die Verwendung von Asbest in der Wärmedämmung, wie auch in feuerfesten Dächern und Feuerwehruniformen finden.

In den folgenden Jahren entwickelte sich die Asbestnutzung weiter und es wurden sogar ganze Unternehmenszweige darauf ausgebaut. So wurde dieses Material im Hausbau und als Bestandteil der ersten elektronischen Geräte, wie in Telefongehäusen, eingesetzt.

Asbestose wurde schon um 1900 als Krankheit anerkannt, doch bis wann wurde Asbest verbaut? Im Jahr 1943 wurde darauf geschlossen, dass Lungenkrebs eine Folge von Asbestose ist und doch dauerte es noch bis 1979 bis Asbest erstmals verboten wurde. Westdeutschland war das erste Land, dass dieses Verbot aussprach und weitere Länder folgten mehrere Jahre später.

Festgebundener Asbest wurde nichtsdestotrotz noch länger verbaut, da die Fasern in dieser Form gebunden sind und nicht durch die Luft in die Lungen geraten können. Doch dabei war darauf zu achten, die Materialien nicht einfach unversehens voneinander zu trennen, denn auf diese Weise hätte sich der Asbest in seine feinen Fasern gelöst, in die Luft verflüchtigt und hätte wieder eingeatmet werden können.

Asbest Verbot Deutschland

Spritzasbest wurde bereits im Jahr 1969 in der DDR und zehn Jahre später in der BDR verboten. Doch es dauerte bis zum Jahr 1993 bis die Verwendung von Asbest in Deutschland bundesweit untersagt war. Das bedeutet, knapp 60 Jahre nachdem Asbestose als Krankheit eingestuft wurde.

Dieses Verbot bezieht sich jedoch nur auf die Neuverwendung von Asbest. Somit darf dieses Material nicht mehr für den Bau oder sonstige Verwendungszwecke eingesetzt werden, bereits vorhandener Asbest in alten Bauten und Gegenständen muss allerdings nicht entfernt werden. Dies hat zur Folge, dass deutschlandweit noch viele Häuser und vor Allem Keller einen Rückstand an Asbest in sich haben.

Wird dieser nicht von Unerfahrenen angerührt, stellt der Asbest an und für sich auch keine Gefahr dar. Denn Asbestfasern können in gebundener Form nicht in die Luft entweichen und dem Menschen somit nichts anhaben. Doch wer ein altes Haus oder andere Gebäude besitzt, die vor 1990 erbaut wurden, sollte sich zunächst darüber informieren, ob Asbest in seinem Haus verwendet wurde. Mit diesem Wissen und einem Fachmann zur Hand kann der Asbest problem- und schadlos entfernt werden.

Der Grund dafür, dass heutzutage immer noch Asbestose Erkrankungen auftauchen ist der, dass zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Erscheinen der Symptome von Asbestose bis zu 30 Jahre liegen können. Dies erklärt im Allgemeinen die lange Zeit bis das Asbest Verbot Deutschland ausgesprochen wurde.

Asbest Verbot Österreich

Das Asbest Verbot Österreich trat 3 Jahre früher in Kraft als in Deutschland und zwar 1990. Das Verbot umfasst die Herstellung und die Verarbeitung von Asbest, sowie von allen Waren, die Asbest enthalten.

Gesundheitlich wurde hier jedoch schon früher eingegriffen, denn seit dem Jahr 1974 besteht für alle Arbeiter, die mit Asbest konfrontiert waren oder sind eine Untersuchungspflicht auf Asbestose. Dies soll dafür sorgen, dass man Frühschäden erkennt und gezielt dagegen vorgehen kann, um Lungenkrebs vorzubeugen.

Asbest Verbot Schweiz

Die Schweiz gilt als Pionier des Asbestverbots, denn es wurde dort als erstes 1989 ausgesprochen. Das Asbest Verbot Schweiz bezieht sich sowohl auf die Herstellung und Verwendung von Asbest. Auch der Import und Export wurden verboten.

Für einige Produkte gab es Übergangsfristen, bis diese vollkommen aus dem Umlauf entfernt werden mussten, da es so schnell keine Ersatzlösung gab. So mussten zunächst alle Filteranlagen für die Herstellung von Getränken, wie auch Abwasserleitungen aus Wohnhäusern bis zum Jahr 1991 durch nicht-asbesthaltige Materialen ersetzt werden.
Zylinderkopfdichtungen für ältere Motorfahrzeuge, Druck- und Kanalrohre, wie auch Entkeimungsfilter für die Herstellung von Getränken konnten bis zum 1. Januar 1995 durch andere Materialien und Stoffe ausgetauscht werden.

Asbest Verbot EU

Ein EU-weites Verbot zur Herstellung und Verwendung von Asbest war zunächst sehr schwierig durchzusetzen, jedoch war es auch sehr nötig.

Da die EU-Länder in gewissen Angelegenheiten ihre eigenen Regeln machen, dauert es in der Europäischen Kommission oftmals sehr lange, bis übergreifende Gesetze und Richtlinien geschlossen werden. In Bezug auf Asbest fielen einige komplizierte Faktoren zusammen;

Asbestose war zwar schon früh als Berufskrankheit bekannt. In einigen Ländern wird Berufssicherheit und Krankenschutz nicht so groß geschrieben wie in anderen Ländern. Oft geht es den Arbeitnehmern darum, wenigstens einen Job zu haben. Arbeitgeber dagegen kommt es darauf an, nicht allzu teure Maßnahmen für ihre Angestellten zu treffen. Daher reichte nur der Gesundheitsaspekt nicht aus, um diesen wertvollen und nützlichen Baustoff zu ersetzen.

Hinzu kam, dass nicht ohne Asbest oder ein gleichwertiges Produkt gebaut werden konnte. Doch da Asbest gleichzeitig ein Bindemittel und hitzebeständig ist, müsste es wahrscheinlich durch mehrere Produkte ersetzt werden, die nur gemeinsam die gleichen Eigenschaften aufweisen. Dies würde erhöhte Kosten und Aufwand bedeuten, die in einigen Ländern nicht zu tragen gewesen wären.

Schlussendlich einigte man sich jedoch darauf, EU-weit auf Asbest zu verzichten, damit auch Export nicht mehr möglich ist und damit es keine Gesetzesprobleme bei Berufspendlern gibt. Möchte ein Land nämlich Asbest verbieten und auf diese Weise Lungenkrebs bekämpfen, wäre es kontraproduktiv, wenn die Einwohner in einem Nachbarland mit Asbest arbeiten und doch wieder erkranken.

Das heutige Asbest Verbot EU bezieht sich nun auf die Gewinnung von Asbest, sowie auf die Herstellung und Verarbeitung aller asbesthaltigen Erzeugnissen. Eigene Regeln gibt es nur noch für die Entsorgung von Asbest, falls dieser bei Umbau- oder Abbrucharbeiten anfällt.

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