Kennen Sie diese Fassadenverkleidung? Asbesthaltige Faserzementplatten wurden bis zum Verbot von Asbest, einerseits oft als Fassadenverkleidung sowie Dacheindeckung verwendet.
Eins gleich vorweg, aber nicht alle dieser Fassadenverkleidungen enthalten Asbestfasern. Es geht keine Gefahr für die Gesundheit aus, solange alle Platten unbeschädigt sind.
Faserzementplatten (Eternitplatten) als Fassadenverkleidung mit Asbest gibt es in unterschiedlichen Formen sowie in verschiedenen Farben. Es wird davon ausgegangen das ca. 50% der bis zum Asbestverbot verwendeten Platten Asbestfasern enthält.
Wellasbestplatten sind meist mit dem Untergrund verschraubt beziehungsweise mit Hacken befestigt. Fassadenplatten sind oft direkt verdeckt genagelt, andererseits können sie auch mit Klammern an der Tragkonstruktion befestigt sein.
Auch bei der Variante mit den Klammern wurde die Randplatten und die unterste und oberste Reihe direkt vernagelt. Um Fenster sowie anderen Wandöffnungen wurden Nägel verwendet, was die bruchfreie Demontage meist erheblich erschwert.
Asbesthaltige Faserzementplatten, darf ich diese demontieren?
GANZ KLAR NEIN.
Bei der Demontage von asbesthaltigen Faserzementplatten werden Asbestfasern freigesetzt. Insofern dürfen nur unter Schutzmaßnahmen diese verkleideten Fassaden demontiert werden.
Man sieht sie nicht, man riecht zu nicht! Die ASBESTFASER
In älteren Häusern stößt man auch immer wieder auf solche unschönen Dachbodenfunde. STOP entsorgen sie diese nicht selbst sondern lassen sie diese Funde von Fachleuten entsorgen.
Schon wenn sie diese unsachgemäß umpacken, wird eine große Anzahl von Asbestfasern freigesetzt.
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